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Entwurf – vor geschäftlicher Nutzung rechtlich prüfen lassen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Westkontor Beteiligungen · Unternehmensvermittlung zwischen Verkäufern und Kaufinteressenten

1. Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für die Vermittlungstätigkeit von Westkontor Beteiligungen gegenüber Verkäufern und Kaufinteressenten.

Sind mit einer Partei individuelle Abmachungen getroffen worden, gelten diese vor diesen Bedingungen.

2. Leistungen von Westkontor

Westkontor vermittelt und koordiniert zwischen verkaufenden Unternehmen und Interessenten. Das umfasst zum Beispiel: die Aufnahme des Unternehmens, die Vorprüfung, eine anonymisierte Präsentation, die Prüfung von Kaufinteressenten sowie die Organisation und Begleitung der weiteren Schritte bis zur Übergabe.

Westkontor vermittelt. Wir treffen keine Entscheidungen für die Parteien und schließen selbst keinen Kaufvertrag ab.

3. Zustandekommen eines Vermittlungsauftrags

Ein Vermittlungsauftrag entsteht erst durch eine schriftliche oder textliche Vereinbarung zwischen Westkontor und dem Auftraggeber – zum Beispiel durch ein Mandat oder eine Vermittlungsvereinbarung.

Solange keine solche Vereinbarung besteht, erfolgt die Kontaktaufnahme über die Website unverbindlich.

4. Angaben von Verkäufern und Interessenten

Verkäufer und Kaufinteressenten sind dafür verantwortlich, dass die Angaben, die sie machen, richtig und vollständig sind.

Wer bewusst falsche Angaben macht, kann dafür verantwortlich gemacht werden und erleichtert keine Zusammenarbeit.

5. Vertraulichkeit

Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen des anderen vertraulich. Dazu gehören zum Beispiel Unternehmensdaten, Finanzangaben und Kaufinteressen.

Details werden bei Bedarf in einer eigenen Vertraulichkeitsvereinbarung geregelt.

6. Prüfung eines Unternehmens und Eigenverantwortung des Käufers

Unterlagen und Angaben zu einem Unternehmen werden von Westkontor weitergegeben, aber nicht geprüft oder garantiert.

Käufer sind dafür verantwortlich, sich vor dem Kauf selbst ein Bild zu machen – zum Beispiel durch eine Prüfung der Zahlen und Unterlagen. Wir empfehlen, dafür eigene fachkundige Berater (Anwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) hinzuzuziehen.

7. Keine Garantie für Bonität oder Creditreform-Index

Sofern Angaben zur Kreditwürdigkeit oder zu einem Creditreform-Index mitgeteilt werden, handelt es sich um weitergegebene Informationen. Westkontor prüft sie nicht und übernimmt keine Garantie dafür, dass sie richtig oder aktuell sind.

8. Kaufvertrag und notarielle Abwicklung

Der Kaufvertrag und die notarielle Abwicklung kommen ausschließlich zwischen Verkäufer und Käufer zustande – gegebenenfalls mit deren Beratern und dem Notar.

Westkontor ist nicht Partei des Kaufvertrags und übernimmt keine Aufgaben, die Notar oder Beratern obliegen.

9. Übergangsphase und Geschäftsführung

Eine Beteiligung von Westkontor an der Übergangsphase, der Geschäftsführung oder weiteren Begleitung nach dem Verkauf erfolgt nur, wenn dies gesondert vereinbart wurde.

10. Vergütung und Provision

Eine Vergütung oder Provision für die Vermittlung fällt nur an, wenn und soweit dies in der individuell vereinbarten Vermittlungsvereinbarung geregelt ist. Diese Bedingungen enthalten keine Provisionsangaben.

Ohne wirksame Vereinbarung wird keine Vergütung verlangt.

11. Haftung

Westkontor haftet unbeschränkt nur für Vorsatz und, soweit gesetzlich erforderlich, für grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Westkontor nur bei Verletzung wesentlicher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Vermittlung erst ermöglicht, und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, zum Beispiel nach dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt.

12. Datenschutz und Kommunikation

Anfragen über die Website werden vertraulich behandelt und nur genutzt, um die gewünschte Kontaktaufnahme und Vermittlung zu ermöglichen.

Details zur Datenverarbeitung regelt die Datenschutzerklärung. Fragen zum Datenschutz beantworten wir auf Anfrage.

13. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt der Rest wirksam. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine ersetzt, die dem ursprünglichen Ziel wirtschaftlich am nächsten kommt.

Schriftform-Abmachungen und individuelle Vereinbarungen gehen vor. Änderungen dieser Bedingungen gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

Anwendbares Recht und gerichtliche Zuständigkeit richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften; Besonderheiten werden in der Vermittlungsvereinbarung geregelt.

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